Ein Betrieb darf einen öffentlichen Auftrag nur dann erhalten, wenn es tarifgebunden ist bzw. den maß-geblichen Tarifvertrag anwendet. Das Grundprinzip ist einleuchtend, und doch verfügen lediglich vier Bundesländer über entsprechende Vorgaben in ihren Landesvergabegesetzen. Nun möchte auch die Bundesregierung die Vergabe der Aufträge des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge koppeln. Der DGB und seine Mitgliedsge-werkschaften halten das für dringend geboten.
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
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