Gute Nachricht: Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom können bis Ende 2025 Altersteilzeit beantragen. Die auf ein Jahr verlängerte Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (TelekomBATZV) ist mit Verkündung im Bundesgesetzblatt Nr. 369 am 28. November 2024 in Kraft.
Systemisch geändert, stellt die Altersteilzeitregelung mit der Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekom-Beamtenaltersteilzeit erstmalig auf den Antragszeitpunkt auf Altersteilzeit ab, statt wie bisher auf den Beginn der Altersteilzeit.
ver.di-Einsatz erfolgreich
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das bedeutet, dass Beamt*innen, die erwägen, in Altersteilzeit zu gehen, sich im Laufe des Jahres 2025 entscheiden müssen. Denn für eine Altersteilzeit ab dem Jahr 2026 ist der Antragszeitpunkt endgültig auf den 31. Dezember 2025, 24 Uhr, festgelegt.
Antrag vor dem 1. Januar 2026
Somit muss jeder Beamte und jede Beamtin, der/die für sich einen Altersteilzeitbeginn ab dem Jahr 2026 oder in den Jahren danach plant, seinen/ihren Antrag vor dem 1. Januar 2026 gestellt haben. Ein solcher Systemwechsel mit so enger zeitlicher Begrenzung erfordert künftig recht frühzeitige Lebensentscheidungen.
Die bisher geltenden Voraussetzungen, nämlich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und die doppelte Freiwilligkeit, gelten für einen Antrag auf Altersteilzeit unverändert weiter.
Chance nutzen
Um die Chance auf eine zukünftige Altersteilzeit zu sichern, sollte jede Beamtin und jeder Beamte noch im Jahr 2025 einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. Der Prozess für das Jahr 2026 und die Jahre danach, wird derzeit in der Telekom abgestimmt. ver.di befindet sich dazu in Gesprächen mit der Telekom, u. a. auch für den Fall, dass in den nächsten Jahren das Instrument „Engagierter Ruhestand“ doch möglich sein sollte.
Entscheidung prüfen
ver.di erwartet, dass der künftige Bearbeitungsprozess bei der Telekom unter anderem vorsieht, dass einige Monate vor dem Beginn der Aktivphase der Altersteilzeit die dienstrechtliche Prüfung für den Erhalt des Bescheids erfolgen wird. Ebenso, dass die Antragsteller*innen dann auch frühzeitig ihre aktuellen, individuellen Daten für ihre Altersteilzeit-Besoldung und ihre Versorgungsinformation bekommen.
Nur so kann jede Beamtin und jeder Beamte für sich prüfen, ob die Entscheidung für Altersteilzeit noch zur Lebenslage passt oder ob er/sie den Antrag zurücknehmen oder anpassen möchte. Das ist vor allem in solchen Fällen wichtig, wo die Altersteilzeit erst weit nach 2026 möglich sein wird.
Klar ist, wer die Chance nicht nutzt und keinen Antrag stellt, vergibt endgültig damit die Möglichkeit auf eine zukünftige Anwendung der Altersteilzeit!
ver.di begleitet
Weitere Informationen zur Antragstellung für alle diejenigen, die noch im Jahr 2025 mit der Altersteilzeit beginnen möchten, sind ab Mitte Dezember 2024 zu erwarten.
Das neue Verfahren zur Altersteilzeit mit Antragsende zum 31.12.2025, wird zahlreiche Fragen aufwerfen. ver.di-Mitglieder werden vielfältige Beratungs- und Informationsangebote von ver.di erhalten.
ver.di-Mitglied zu sein lohnt sich, besonders auch als Beamtin und als Beamter.
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