Demokratie in der Dienststelle Interessenvertretungsarbeit in der Dienststelle ist gelebte Demokratie. Aus dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgt, dass der Staat im Arbeitsleben der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerseite auch Einfluss auf Regelungen durch den Arbeitgeber, oder im öffentlichen Dienst der Dienststellenleitung, geben muss. Diesem Auftrag ist der Bund mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) mit der Einführung von Personalratsgremien als Interessenvertretungsorgan nachgekommen.
Demokratie funktioniert aber nur, wenn...
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