2025

Neues Jahr - neue Regelungen

06.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es einige neue gesetzliche Regelungen. Wir haben Themen herausgegriffen, die für viele Kolleginnen und Kollegen wichtig sind:
 

Steuern
Noch im alten Jahr wurde der steuerliche Grundfreibetrag für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Bis zu dieser Summe sind Einkommen steuerfrei. Ab 2025 erhöht sich der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro. Damit werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger*innen ab dem Jahr 2025 gewährleistet, teilte das Bundesfinanzministerium mit. 

Der Kinderfreibetrag wird um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro ergibt dies einen Freibetrag von insgesamt 4.800 Euro pro Elternteil beziehungsweise 9.600 Euro pro Kind.

Kurios: Mit der Biersteuer für Hobbybrauer haben sich die Beamt*innen offenbar intensiv beschäftigt. Die bisher steuerbefreite Menge von selbst gebrautem Bier wird von zwei auf fünf Hektoliter erhöht. Damit soll der Bürokratieaufwand reduziert werden. Dadurch entfällt auch die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge.

Ausführlich zu den Änderungen bei den Steuern beim Bundesfinanzministerium -> Link  


Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung lag bisher bei 1,7 Prozent. Zum neuen Jahr wurde er um 0,8 Prozent auf jetzt 2,5 Prozent erhöht. Ob eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag in voller Höhe nimmt, entscheidet sie selbst. Er kann also auch darunter liegen. Außerdem gilt wie bei den allgemeinen Krankenkassenbeiträgen, dass die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber*innen jeweils hälftig die Beiträge zahlen.

Liste der Zusatzbeiträge nach Krankenkasse beim GKV -> Link 

 
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Beitrag der Arbeitgeber*innen ist auf 1,8 Prozent festgelegt. Bei den Beschäftigten variiert er, je nach Anzahl der Kinder. Kinderlose zahlen den höchsten Satz mit 2,40 Prozent, bei fünf und mehr Kindern liegt er bei 0,8 Prozent.

Ausführlich beim Bundesgesundheitsministerium -> Link

Kindergeld
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2025 von bisher 250 Euro um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.

Informationen zu weiteren Änderungen für Familien ausführlich beim Bundesfamilienministerium -> Link

 
Rente
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente in Höhe von 18,6 Prozent bleibt bestehen. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss von seiner Rente 83,5 Prozent versteuern. Bestandsrenter sind davon nicht betroffen.
In diesem Jahr wurde das Durchschnittseinkommen, für das es einen Rentenpunkt gibt, vorläufig auf 50.493 Euro festgelegt. Dafür wird dem Rentenkonto einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Wer mehr verdient hat, bekommt anteilig mehr und wer weniger verdient, entsprechend weniger. Ein Rentenpunkt hat aktuell einen Wert von 39,32 Euro. Zum 1. Juli wird der Wert eines Rentenpunkts neu ermittelt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 96.600 Euro. Maximal sind also 1,91 Entgeltpunkte möglich. 

Änderungen  in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2025 -> Link

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab 1. Januar 2025 pro Stunde 12,82 Euro. Im vergangenen Jahr waren es 12,41 Euro. Der DGB fordert die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Demnach gelten Mindestlöhne als angemessen, wenn sie mindestens 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitbeschäftigten (Medianlohn) entsprechen. Dann müssten es 14,12 Euro sein. 

Ausführlich beim DGB -> Link


Ladekabel

Seit 2025 dürfen nur noch Smartphones, Tablets und andere elektronische Kleingeräte nach EU-Recht mit USB-C-Anschlüssen verkauft werden. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Damit hat das Wirrwarr verschiedener Ladekabel ein Ende.

Wichtige Änderungen für Verbraucher*innen -> Link