Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung- und Versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung erfolgt nach der Sommerpause.
Der Gesetzesentwurf sieht die Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen in 2023 und 2024 vor; sowohl für aktive Beamtinnen und Beamte als auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die Beamtenbezüge werden zudem zum 01. März 2024 linear angehoben. Damit hat sich ver.di erfolgreich für die Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 wird auf sie zeit- und inhaltsgleich übertragen.
Die Besoldungserhöhung vermindert sich im Jahr 2024 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz (5,5 %). Dieser Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.
Erfreulich
Die Telekom hat es geschafft, und veranlasst nach gegenwärtigem Sachstand Ende diesen Monats die Zahlung des ersten Teils der Inflationsausgleichsprämie für die Beamtinnen und Beamten im aktiven Beamtenverhältnis bei der Deutschen Telekom AG, mit den im Voraus auszuzahlenden September-Bezügen, rückwirkend zum Juni. Damit ist die Telekom dieses Mal schneller als andere Dienstherren.
Pensionäre
Für sie erfolgt die Auszahlung einen Monat später, nämlich Ende September mit den im Voraus zu zahlenden Oktober-Versorgungsbezügen, über die Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation.
Erfolg braucht gemeinsamen, sichtbaren Einsatz
Alle Beamtinnen und Beamte des Bundes, sind eingeladen, sich weiterhin aktiv und sichtbar einzubringen, und mit ihrer Mitgliedschaft ihre ver.di noch stärker zu machen:
Wer mehr will, muss mehr werden.