ver.di-Tarifinfo
Wie in der Tarifrunde im Jahr 2023 zwischen ver.di und Arbeitgeber vereinbart, haben sich die Tarifvertragsparteien zu Gesprächen über weitere Zahlungen der Inflationsausgleichspauschale zusammengefunden.
Gestiegene Verbraucherpreise wirken immer noch
Trotz sinkender Inflationsrate sind viele Produkte des täglichen Bedarfs weiterhin nicht etwa günstiger geworden, sondern haben sich nur weniger und langsamer verteuert. Insofern sind Maßnahmen zur Entlastung des Geldbeutels immer noch nötig.
Der Staat hat hierzu bis zu 3000€ steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vorgesehen. Diesen Betrag hat die DFMG bisher nicht ausgeschöpft.
Das wurde erreicht
In den Gesprächen zwischen ver.di und dem Arbeitgeber hat man sich auf folgende Modalitäten verständigt:
Die ver.di-Tarifkommission begrüßt insbesondere den zweiten Auszahlungspunkt im November. So erhalten mehr Kolleginnen und Kollegen die Wertschätzung. Schließlich leisten auch sie mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag im Unternehmen. Leider konnte sich die Verhandlungskommission mit weiteren Betrachtungszeiträumen und Anspruchsgrundlagen nicht durchsetzen. Auch die in der Betriebsversammlung im März angesprochenen Härtefälle wurden vom Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen.
Das war einfach?
Die Beschäftigten der DFMG werden sich über die zusätzliche Zahlung berechtigter Weise freuen. Die Zahlung der Inflationsausgleichspauschale kommt zur rechten Zeit, in der es im Betrieb rumort und die Stimmung nicht nur gut ist. Insofern kam es zu einem gemeinsamen Interesse der ver.di-Kolleginnen und -Kollegen und dem Arbeitgeber zu einer Verständigung über die Inflationsausgleichsprämie. Nichts destotrotz bleibt es dabei, dass der Arbeitgeber auch zukünftig nichts verschenken will. Deshalb ist es jetzt wichtig, sich zu organisieren: