Wird das Kind krank und muss betreut werden, haben Beamtinnen und Beamte des Bundes einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Bis zum 31. Dezember 2023 galt aufgrund der COVID-19-Pandemie ein erweiterter Anspruch auf Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes. Befristet für die Jahre 2024 und 2025 gibt es neue Regelungen.
Neu in 2024 und 2025
Schon seit 01. April 2024 gilt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) in geänderter Fassung, befristet für die Kalenderjahre 2024 und 2025. Schon seit dem 1. Januar 2024 besteht...
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
PDF | 320 kB