DT Technik und DT Außendienst

Im Rahmen von #besserzusammen werden die erhöhten Pauschalen zu Herbeiruf und Rufbereitschaft mit ver.di verlängert

04.12.2024

ver.di-Beschäftigteninfo

Auslaufende erhöhte Pauschalen über den 31.12.2024 gesichert – weitere Verhandlungen im Rahmen der Harmonisierung der Tarifverträge im Projekt #besserzusammen

Unter dem Projektnamen #besserzusammen sieht der Arbeitgeber die Zukunft beider Organisationseinheiten in einer Zusammenlegung unter einem Dach. Da ist es sinnvoll, bestehende tarifvertragliche Regelungen zu harmonisieren – doch das braucht Zeit! Daher hat ver.di sich mit dem Arbeitgeber vereinbart, die bis zum 31.12.2024 befristeten, erhöhten Pauschalen die ausgelaufen wären, erst einmal zu verlängern.

Regelungen DT Außendienst
Für jeden Kalendertag, an dem es zum Herbeiruf kommt, erhalten Arbeitnehmer auch ab dem 01.01.2025 weiterhin eine zusätzliche Pauschale. 

  • Der Ausgleich beträgt für jeden Kalendertag bei einem oder mehreren Herbeiruf-Einsätzen vor Ort (außerhalb der eigenen Häuslichkeit) 30 Euro

Bei Rufbereitschaft erhalten Arbeitnehmer für die Zeit des Bereithaltens an Werktagen 30 Euro je Bereitschaftstag, am Samstag 50 Euro und am Sonntag 60 Euro. Zusätzlich erfolgt für jeden Arbeitseinsatz aus der Rufbereitschaft ein pauschaler Ausgleich in Höhe von 30 Euro (Vor-Ort-Einsatz).

  • Bei einem oder mehreren Arbeitseinsätzen von zu Hause aus (Remote-Einsatz) beträgt der pauschale Ausgleich 15 Euro.
  • Gibt es an einem Kalendertag sowohl Vor-Ort-Einsätze als auch Remote-Einsätze, beträgt der pauschale Ausgleich für diesen Tag 30 Euro.

Regelungen DT Technik
Für jeden Kalendertag, an dem es zum Herbeiruf kommt, erhalten Arbeitnehmer auch ab dem 01.01.2025 weiterhin eine zusätzliche Pauschale.

  • Der Ausgleich beträgt für jeden Kalendertag bei einem oder mehreren Herbeiruf-Einsätzen vor Ort (außerhalb der eigenen Häuslichkeit) insgesamt 60 Euro (30 Euro Herbeirufpauschale plus 30 Euro pauschaler Ausgleich).
  • Bei einem oder mehreren Herbeiruf-Einsätzen in der eigenen Häuslichkeit (Remote-Einsatz) beträgt der Ausgleich je Kalendertag insgesamt 45 Euro (30 Euro Herbeirufpauschale plus 15 Euro pauschaler Ausgleich).
  • Gibt es an einem Kalendertag sowohl Vor-Ort-Einsätze als auch Remote-Einsätze, beträgt der pauschale Ausgleich für diesen Tag 60 Euro.

Bei Rufbereitschaft erhalten Arbeitnehmer zu den bestehenden Zuschlägen (30 Euro je Bereitschaftstag) einen zusätzlichen pauschalen Ausgleich für jeden Kalendertag, wenn es zu einem oder mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft kommt.

  • Der Ausgleich beträgt bei einem oder mehreren Arbeitseinsätzen vor Ort (Vor-Ort-Einsatz) insgesamt 30 Euro.
  • Bei einem oder mehreren Arbeitseinsätzen von zu Hause aus (Remote-Einsatz) beträgt der pauschale Ausgleich 15 Euro.
  • Gibt es an einem Kalendertag sowohl Vor-Ort-Einsätze als auch Remote-Einsätze, beträgt der pauschale Ausgleich für diesen Tag 30 Euro.

Regelung wird über den 31.12.2024 hinaus verlängert!

In den Gesprächen mit der Arbeitgeberseite gab es klare Signale, dass eine verbesserte Regelung angestrebt werden muss. Um den Raum für Verhandlungen dafür zu öffnen ist nun zunächst eine Weiterführung der bisher befristeten Regelung vereinbart. Die zusätzlichen Pauschalen werden damit also auch über den 31.12.2024 hinaus gezahlt. Die Tarifkommission Telekom hat dieser Regelung zugestimmt mit dem Wissen, dass im Zuge der vereinbarten Harmonisierungsverhandlungen der Tarifverträge, die durch #besserzusammen notwendig werden, dann auch das Thema dauerhafte erhöhte Herbeiruf- und Rufbereitschaftspauschalen auf der Agenda stehen wird.

Angesichts der weiterhin angespannten Situation in der DT Technik/DT Außendienst wie auch in weiteren Konzernbereichen, plädiert ver.di dafür, sich diesem Thema so früh wie möglich anzunehmen.

 

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