Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten sind den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern anzuzeigen. Die Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung - UVAV) regelt Inhalt und Form der Anzeige von
Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen und Hinweise.
Digitale Meldung von Arbeitsunfällen
Anzeigepflicht
Betriebe und Dienststellen müssen Unfälle und Berufskrankheiten von Beschäftigten...
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).