Deutsche Telekom Geschäftskunden: Überprüfung der Variable

    12.09.2023

    ver.di-Tarifinfo

    Überprüfung der „befristeten Sonderregelung zur Variable“ im Geschäftskundenvertrieb

    Im Januar 2023 haben ver.di und DT GK Eckpunkte zur befristeten Sonderregelung der Variable in der DT GK getroffen. Diese wurden nun in Tarifgesprächen überprüft.

    Mit dem Eckpunktepapier zu einer “befristeten Sonderregelungen für die Variable 2023/2024” haben ver.di und Arbeitgeber im Januar 2023 Änderungen im System der Zielvereinbarung der Variablen Entgeltbestandteile vereinbart. Diese Eckpunkte umfassten eine Erhöhung der maximal zu vereinbarenden Ziele auf 7, die Möglichkeit, bestimmte Ziele mit einer Gewichtung von 5 % zu vereinbaren, sowie die Möglichkeit, Kollektivziele zu vereinbaren. Das Ziel der befristeten Sonderregelung war, auf die veränderte Organisation im b2b-Bereich sowie auf veränderte Rahmenbedingungen im Vertrieb zu reagieren.
    Die in den Eckpunkten vereinbarten Anpassungen finden für die Zieleprozesse 2023 und 2024 Anwendung. Weiterhin wurde vereinbart, die Inhalte der Eckpunkte im September 2023 zu überprüfen und über eine dauerhafte Fortführung der Regelungen zu verhandeln.
    Am 06. September fand nun das erste Gespräch zur Überprüfung dieser Eckpunkte statt.

    Arbeitgeber bewerten Sonderregelung positiv

    Die Arbeitgeberseite bewertet die Wirkungen der befristet getroffenen Änderungen grundsätzlich positiv. Die Möglichkeit, bis zu 7 Ziele zu vereinbaren, biete Chancen, die Zielesteuerung flexibler zu gestalten und näher an den Vertriebszielen auszurichten. Mit der Möglichkeit, bestimmte Ziele mit einer 5 % Gewichtung zu vereinbaren, konnte in 2023 der Endgeräteumsatz im Zielegrid verbleiben, obwohl die damit erzielten Margen für den Arbeitgeber rückläufig sind.

    Folgerichtig wünscht sich die Arbeitgeberseite daher eine grundsätzliche Fortführung der Sonderregelungen sowie eine Ausweitung des Kollektivzielmechanismus auf Regionsziele.

    ver.di sieht Baustellen

    ver.di bewertet die Auswirkungen der befristet eingeführten Veränderungen kritischer.
    Durch die Einführung von Kollektivzielen wird man zwar der veränderten organisatorischen Aufstellung gerecht und kann auch übergreifende Ziele vereinbaren. Auf der anderen Seite führt die Tatsache, dass diese Ziele nicht direkt zwischen Mitarbeiter*in/Team und Führungskraft vereinbart werden zu einem Akzeptanzproblem.
    Gleiches gilt für die die Ziele mit einer 5 % Gewichtung. Diese wurden zwar in 2023 für viele Kolleginnen und Kollegen vereinbart, die niedrige Gewichtung führt allerdings nicht zu motivierenden Effekten.
    Positiv bewertet ver.di, dass im Zielvereinbarungsprozess 2023 wieder stärker auf die Vereinbarung von Teamzielen gesetzt wurde und sieht in einer noch stärkeren Nutzung eine Option für die Zukunft, insbesondere in den Regionen. Weiterhin erkennt ver.di keinen zusätzlichen Nutzen in der Vereinbarung von insgesamt 7 Zielen. Die Erweiterung von ehemals 5 Einzelziele auf nun 7 Ziele führt eher zu einer zu starken Differenzierung und erschwert eine fokussierte Vertriebsarbeit.

    Weitere Gespräche im September vereinbart

    Die Tarifvertragsparteien bewerteten die ausgetauschten Sichtweisen als Auftakt und wollen die Gespräche Ende September fortsetzen. Weitere Infos und die Möglichkeit zum Austausch zum Thema bieten Eure ver.di-Betriebsräte und ver.di-Vertrauensleute.