Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft. Bereits seit 2015 definiert die Europäische Kommission den Begriff „inklusiver Arbeitsmarkt“ mit den Worten: „Arbeitsmärkte sind inklusiv, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter, insbesondere gefährdete und benachteiligte Menschen, eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können.“ ver.di begrüßt das Gesetz. Es werden nicht alle Forderungen von ver.di umsetzt, aber es setzt einen wichtigen Impuls auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
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