Das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition im Bund hat Folgen auch im Beamt*innenrecht. Der aktuelle Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -Versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG), mit dem die Alimentation der Bundesbeamt*innen, Soldat*innen und Bundesrichter*innen auf ein verfassungsgemäßes Niveau gebracht werden sollte, wurde wenige Tage nachdem er im Kabinett beschlossen wurde erst einmal wieder gestoppt. Es bleibt zu befürchten, dass der gesamte Gesetzgebungsprozess durch eine neue Bundesregierung völlig neu gestartet werden wird. Die betroffenen Kolleg*innen werden dadurch auf unabsehbare Zeit weiter auf eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung warten müssen. ver.di kritisiert diese abermalige Verzögerung, die unmittelbar zu Lasten der betroffenen Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen geht.
Was gilt es nun für die Kolleg*innen zu beachten?
Um ihre Rechte zu wahren, müssen die Kolleg*innen zumindest kurzfristig nicht gesondert aktiv werden. Für Bundesbeamt*innen ist eine Widerspruchseinlegung bis zum Ende diesen Jahres weiterhin nicht nötig. Der Bund verzichtet seit dem Jahr 2021 auf das Erfordernis, dass Ansprüche haushaltsjahrnah geltend gemacht werden müssen. Dies führt dazu, dass die Bundesbeamt*innen gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung auch in diesem Jahr keine Widersprüche einlegen müssen, um ihre Ansprüche zu wahren. Dennoch erhobene Widersprüche werden ruhend gestellt. Das entsprechende Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 14.06.2021 (Az. D3-30200/94#21) gilt insofern fort.
Doch ab dem neuen Jahr könnten neue Unsicherheiten drohen. Einerseits stellen Rundschreiben lediglich verwaltungsinterne Regelungen und keine verbindliche Rechtsgrundlage dar. Sie können jederzeit zurückgenommen oder geändert werden. Zum anderen ist nicht auszuschließen, dass dem Bundesverfassungsgericht angesichts der fortgesetzten Untätigkeit des Gesetzgebers irgendwann der Geduldsfaden reißt. Das Bundesverfassungsgericht könnte dann im Wege einer sogenannten Vollstreckungsanordnung nach § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) selbst über die Vollstreckung seiner Entscheidungen zur Beamt*innenalimentation entscheiden.
ver.di hat deshalb die dringende Erwartung, dass die Verabschiedung einer Besoldungsreform spätestens von einer neuen Bundesregierung auf der Prioritätenliste weit oben angesetzt wird. Die Bundesbeamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen haben ein Recht darauf!
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