Tarifrunde Deutsche Telekom: Besonderheiten DT IT GmbH #TRT2022

27.05.2022
T 14


Liebe Kolleg*innen, 

das – in der Tarifrunde 2022 bei der Deutschen Telekom – erzielte Verhandlungsergebnis beinhaltet viele Komponenten. Nur alle Komponenten zusammengenommen haben deine ver.di-Verhandlungskommission veranlasst, das Verhandlungsergebnis der Großen Tarifkommission (die am 31. Mai 2022 zusammen kommt) einstimmig zur Annahme zu empfehlen. Trotzdem möchten wir das Verhandlungsergebnis nun noch einmal thematisch aufgeteilt betrachten und dabei zentrale Elemente herausgreifen, die deine ver.di-Verhandlungskommission schließlich dazu bewogen hat.

Beschäftigungssicherung für Beschäftigten der DT IT GmbH

Die zweite Verhandlungsrunde war aus Sicht der DT IT-Beschäftigten besonders kritisch: in dieser hatte die Arbeitgeberseite ein Angebot für die DT IT nur in Aussicht gestellt, wenn zwischen dieser und ver.di eine Vereinbarung zu einer kollektiven Wochenarbeitszeitverkürzung getroffen wird. Das hätte bedeutet, dass die DT IT in der Entgeltrunde erst einmal von den anderen Gesellschaften abgespalten worden wäre.

Eure ver.di-Verhandlungskommission hat dies klar abgelehnt. Wenn es erforderlich ist, beschäftigungspolitisch sinnvolle Arbeitszeitregelungen zu diskutieren, hat sich ver.di noch nie versperrt. Das aber als Voraussetzung für ein Angebot zu einer Entgeltrunde zu machen ist inakzeptabel. Deshalb hat Deine ver.di-Verhandlungskommission das Ziel verfolgt, diese Verknüpfung und versuchte Abspaltung der DT IT - Beschäftigten zu verhindern. Das ist gelungen!

Um die Lösung einer künftigen Personalüberhangsituation zu unterstützen, sieht das nun vorliegende Angebot vor, dass die Tarifvertragsparteien im August 2022 Verhandlungen zur Einführung einer kollektiven Wochenarbeitszeitverkürzung aufnehmen.

Ziel ist es, eine Regelung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 zu schaffen. Dabei haben wir auch durchgesetzt, dass in diesem Zusammenhang auch über eine Verlängerung des Kündigungsschutzes verhandelt wird. 

 

Ein Modell, das der Arbeitgeberseite die Möglichkeit bietet, einseitig die Arbeitszeitverkürzung auf einen sehr kleinen Teil der Belegschaft anzuwenden, haben wir bereits vor einem Jahr bei der T-Systems klar abgelehnt.

Tim Feise, ver.di-Tarifsekretär Fachgruppe IKT

ver.di hat in einem breiten Beteiligungsprozess tarifpolitische Ziele für die IKT-Mitglieder beschrieben. Dazu gehören auch die Positionen zu einer kollektiven Verkürzung der Arbeitszeit. Diese kann ein gut geeignetes Mittel sein, um die vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und damit auch langfristig Arbeitsplätze zu sichern.

Hierfür müssen aber mindestens folgende Rahmenbedingungen in Verhandlungen geklärt werden:

Entgeltausgleich bzw. Anteil eines Ausgleichs

  • Sicherstellung der Beschäftigungswirkung
  • Kündigungsschutz
  • Sicherstellung der Umsetzung von Arbeitszeitverkürzungen in Formen, die tatsächliche Erfahrbarkeit/Erlebbarkeit gewähren. Zum Beispiel in Form zusätzlicher freier Tage.

Die konkreten Handlungsfelder und die Entwicklung der dazugehörigen Lösungen können erst im Rahmen der Verhandlungen definiert und entwickelt werden. Wichtig dabei ist das Wort „kollektiv“. Mit ver.di wird es keine Einigung zu einer Lösung geben, indem die Arbeitgeberseite ihre eigenen Probleme löst und mit der die Beschäftigten den vollen Preis in Form von Gehaltsverzicht einseitig zahlen sollen.

Ob die Arbeitgeberseite bereit ist, ein tragfähiges Modell mit ver.di zu verhandeln, wird sich dann in den Verhandlungen ab August zeigen.

Wir werden vor der Verhandlungsaufnahme mit den ver.di-Mitgliedern der DT IT diskutieren, wie deren Anforderungen an einer möglichen Lösung aussehen können.

Vertrauensleuteschutzabkommen für die DT IT

Unsere ehrenamtlichen ver.di-Funktionsträger*innen und unsere ver.di-Vertrauensleute sind das Fundament unserer gewerkschaftlichen Arbeit. Alle Entscheidungen und Leitlinien werden in den ver.di-Vorständen ausschließlich von ehrenamtlichen Kolleg*innen beschlossen. Damit sie dies auch im Arbeitsalltag organisieren können, haben wir bereits vor etlichen Jahren - noch als Deutsche Postgewerkschaft mit der Deutschen Bundespost - ein Vertrauensleuteschutzabkommen vereinbart. Dieses Abkommen hat ver.di für fast alle Unternehmen im Konzern Deutsche Telekom abschließen können.

Deiner ver.di-Verhandlungskommission ist es in dieser Tarifrunde gelungen, dass wir für die ver.di-Kolleg*innen in der DT IT und für weitere Unternehmen, dieses Abkommen nun auch abschließen werden.

 

Ach übrigens…

…diese Tarifrunde war eine sogenannte Entgeltrunde – in dieser werden Bestandteile verhandelt, die das Entgelt betreffen. Hierzu wurden von ver.di die für die Unternehmen geltenden Entgelttarifverträge (kurz ETV) rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungen gekündigt. Gestreikt werden darf nur für Teile, die sich nicht in der Friedenspflicht befinden. Das heißt, sie müssen sich im gekündigten Zustand befinden. Immer wieder gibt es auch Spezialthemen – wie in diesem Jahr zum Beispiel die Ausbildungsquote oder aber auch das Thema Arbeitszeitverkürzung bei der DT IT. Arbeitszeit wird jedoch wird im Manteltarifvertrag (kurz MTV) geregelt. Der MTV DT IT befindet sich in einem ungekündigten Zustand.