Das Postgesetz regelt, wer wie und zu welchen Bedingungen Postdienstleistungen in Deutschland anbieten darf. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Postgesetz zu novellieren und dabei sozialökologische Standards weiterzuentwickeln sowie den fairen Wettbewerb zu stärken. Die Zuständigkeit für das Postgesetz liegt beim BMWK.
Das BMWK hat im Januar 2023 Eckpunkte für...
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
PDF | 344 kB