BNetzA News-Ticker 26/2023

12.12.2023

Beschäftigte kennen ihren Arbeitsplatz am besten und können dazu beitragen, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern, wo es bisher nicht rundläuft. Wie das geht? Ganz einfach! Man weist auf Mängel im Arbeitsumfeld hin und zwar mit einer Gefährdungsanzeige oder wie diese in der BNetzA heißt: Überlastungsanzeige.

Überlastungsanzeige

Warum ist es wichtig, auf Mängel hinzuweisen?
In der BNetzA ist seit Anfang 2017 geregelt, dass man Gefährdungen und mögliche Qualitätsmängel mit einer Überlastungsanzeige meldet und damit die dienst- und arbeitsrechtlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn erfüllt.  

Es geht dabei um alle Gefahren, die...

Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).

 

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