Die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz, auch als „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ bezeichnet, ist weltweit die erste umfassende gesetzliche Regelung für den Umgang mit verschiedensten Software-Anwendungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz.
Es ist ein erklärtes Ziel des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften, die Potenziale von Künstlicher Intelligenz (KI) stärker für Gute Arbeit nutzbar zu machen.
Eine wesentliche Grundlage für...
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
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