Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat Mitte Dezember 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Im Bundesdisziplinargesetz soll deswegen das Verfahren der Disziplinarklage durch umfassende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden abgelöst werden. Der DGB hält das Ziel für richtig, die Maßnahmen jedoch für nicht zielführend und warnt eindringlich vor den Folgen dieser auch aus rechtsstaatlichen Gründen äußert kritischen Regelungen
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
PDF | 384 kB