Eine wirksame und umfassende gesetzliche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz lässt auch nach jahrelanger Diskussion weiterhin auf sich warten. Im Sommer 2020 hatte der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen unabhängigen und interdisziplinären Expertenbeirat zu diesem Thema einberufen. Der Beirat hat in seinem im Januar 2022 übergebenen Bericht darauf hingewiesen, dass zentrale Elemente des Beschäftigtendatenschutzes weiterhin einer wirksamen und rechtssicheren gesetzlichen Festlegung bedürfen. Bundesminister Hubertus Heil hat diesen Ball anlässlich der Übergabe des Berichts aufgenommen und ausgeführt, dass noch in der aktuellen Legislatur Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen werden sollen, die Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte erzeugen und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv schützen. Aus diesem Vorsatz wurde allerdings weder in der letzten noch in der bisher laufenden Legislaturperiode etwas!
Von Arbeitgeberseite wird gegen...
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
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