Vor einigen Monaten hat das BAG klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtend ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. Nun legt das BMAS einen Gesetzesentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Demnach soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten künftig elektronisch aufgezeichnet werden.
Weitere Informationen in der ausführlichen Beschäftigteninfo (PDF-Dokument).
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