Der aktuelle Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzes wurde wenige Tage, nachdem er beschlossen wurde, erst einmal wieder gestoppt.
Die strittige Auslegung der Zeiten vor dem 17. Lebensjahr bei der Berechnung der Beamtenversorgung, die zu Einbußen bei der Pension führen kann, liegt nach Intervention durch ver.di nun bei der Rechtsaufsicht, also beim Bundesinnenministerium (BMI) und beim Bundesfinanzministerium (BMF). -> ver.di-Info