Betreuungswerk

Studienhilfe wird ab Oktober 2023 erweitert

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Studienhilfe
22.12.2023

Ein Ziel des Betreuungswerks Post Postbank Telekom ist es, Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Seit vielen Jahren werden Eltern bei der Realisierung der Studienwünsche ihrer Kinder unterstützt und ins­­be­sondere die Schul- und Berufsaus­bildung gefördert. Um mehr jungen Menschen den Weg zum Studium eröffnen und gezielter helfen zu können, hat das Betreuungswerk die Unterstützungsmöglichkeiten in der Studienhilfe ausgeweitet.

Neu ist, dass ganz im Sinne des Mottos Starthelfer bereits mit Studienbeginn eine Unterstützung möglich ist, die Wartezeit bis zum vierten Fachsemester entfällt. Die Leistungen wurden vom BAföG-Anspruch entkoppelt; dadurch kann beispielsweise in bestimmten Fällen auch bei Fachrichtungswechseln unterstützt werden.

Was gefördert wird

Gefördert werden alle Vollzeitstudien­gänge an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule. In begründeten Fällen wird auch ein Teilzeitstudium, Fernstudium oder Zweitstudium anerkannt.

Der Förderungsbetrag wurde auf 2400 Euro pro Jahr vereinheitlicht. Der Leistungszeitraum ist semesterbezogen.

Künftig wird auch ein Studium im Ausland unterstützt, vorausgesetzt, dass das Studium innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz erfolgt.

Voraussetzungen

Ein Elternteil muss zu den Beschäftigten rund um Post, Postbank und Telekom gehören. Zudem dürfen die Einkommensgrenzen der Abgabenordnung nicht überschritten werden. Für ver.di-Mitglieder gibt es zusätzlich noch eine Aufstockung der Beträge über den ver.di Sozialverein, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. RED

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