Der ver.di Sozialverein e. V. unterstützt mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige Beschäftigte der Deutschen Telekom AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie beim ErholungsWerk einen Erholungsurlaub buchen. Voraussetzung zur Zahlung eines Zuschusses ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit der Antragstellenden.
Die Beantragung muss in Zusammenhang mit der Buchung eines Erholungsurlaubs beim Kooperationspartner ErholungsWerk erfolgen. Der hierfür erforderliche Antrag steht im Ferienkatalog des ErholungsWerks zur Verfügung und kann auch im Internet unter der Adresse www.ErholungsWerk.de abgerufen werden.
Beispielrechnung
Der Zuschuss für eine Familie mit zwei Kindern beträgt für einen zweiwöchigen Erholungsurlaub 390 Euro, sofern ein Elternteil bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt ist oder ehemals beschäftigt war, eine Mitgliedschaft in ver.di hat und die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 der AO erfüllt sind.
Da die Mittel begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch. Im Entscheidungsfall wird der Erholungsurlaub von Familien mit Kindern gegenüber Einzelreisen oder Reisen von Familien ohne Kinder bevorzugt. Für Gruppenreisen ist kein Zuschuss vorgesehen. Der Zuschuss wird mit dem Reisepreis verrechnet. Derzeit stellt der ver.di Sozialverein e. V. dem ErholungsWerk jährlich 120 000 Euro zur Verfügung.