Beamt:innen

200 Euro und 5,3 Prozent mehr Geld

23.12.2023

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. November 2023 die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge beschlossen. Die Anwärtergrundbeträge werden neu festgelegt. Außerdem hat er dem ­Inflationsausgleich zugestimmt, zu dem unter Vorbehalt einer gesetz­lichen Regelung schon eine Teil­zahlung erfolgte. 

Von Anita Schätzle 

Zum 1. März 2024 werden die Grund­gehälter um 200 Euro und zusätzlich um 5,3 Prozent angehoben. Ferner ­werden dynamisierte Zulagen um 11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung der ­Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnp­ÄndG 2023/2024). Die lineare Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz (5,5 Prozent) letztmalig um 0,2 Prozentpunkte geringer (Versorgungsrücklage).

Inflationsausgleich

Der Bundestag hat zudem die Über­tra­gung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) auf die Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen.    

Zeit- und wirkungsgleiche ­Übernahme 

Die Unterstützung der ver.di-Mitglieder war zur Durchsetzung der bedeutenden Einkommenssteigerung für die Beamt:innen und Pensionär:innen des Bundes entscheidend. ver.di sagt Danke! 

 
Erhöhung