Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. November 2023 die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge beschlossen. Die Anwärtergrundbeträge werden neu festgelegt. Außerdem hat er dem Inflationsausgleich zugestimmt, zu dem unter Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung schon eine Teilzahlung erfolgte.
Von Anita Schätzle
Zum 1. März 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro und zusätzlich um 5,3 Prozent angehoben. Ferner werden dynamisierte Zulagen um 11,3 Prozent erhöht. Grundlage für die Erhöhungen ist das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024). Die lineare Erhöhung ist gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz (5,5 Prozent) letztmalig um 0,2 Prozentpunkte geringer (Versorgungsrücklage).
Inflationsausgleich
Der Bundestag hat zudem die Übertragung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) auf die Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen.
Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme
Die Unterstützung der ver.di-Mitglieder war zur Durchsetzung der bedeutenden Einkommenssteigerung für die Beamt:innen und Pensionär:innen des Bundes entscheidend. ver.di sagt Danke!