In der Tarifrunde 2022 hatten sich ver.di und STRABAG neben allgemeinen Entgeltsteigerungen und der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie auf eine umfangreiche Reform des Tarifwerks in der STRABAG PFS verständigt.
Die Vereinbarung zur Tarifwerksreform betraf im Kern eine Verringerung der Anzahl der einzelnen Tarifverträge, eine Überarbeitung des Eingruppierungs- und Entgeltsystems sowie eine Vereinheitlichung der Regelungen für die Beschäftigten der STRABAG PFS, STRABAG RPS, der ehemaligen BAM und für die Angestellten der STRABAG BIS. Diese Verhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Damit ist für die Angestellten der STRABAG BIS nun erstmalig eine Tarifbindung hergestellt worden.
Die politischen Kernelemente der Tarifwerksreform umfassen zahlreiche Punkte. Die Entgeltgruppenstruktur mit zehn Entgeltgruppen bleibt unverändert und gilt zukünftig für alle Kolleg:innen für die STRABAG PFS gleichwertig. Die Tätigkeitsmerkmale wurden überarbeitet und beinhalten eine konsequente Gleichstellung von beruflich fachlicher Entwicklung und akademischer Ausbildung. Die Entgeltgruppenstufen wurden von fünf auf drei reduziert. Individuelle, bereits heute bekannte Stufensprünge (Exspektanz), wurden abgesichert. Es wird die 38-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich für ehemalige Beschäftigte der HVB, für alle bei der STRABAG RPS, für gewerbliche Arbeitnehmer:innen der STRABAG PFS und für Angestellte der BIS und der BAM eingeführt. Damit hat ver.di eine Arbeitszeitverkürzung für rund 600 Kolleg:innen durchgesetzt und dies bei vollem Lohnausgleich. Für gewerbliche Arbeitnehmer:innen der STRABAG PFS erhöht sich der Stundenlohn um 5,45 Prozent. Es wird für alle bei der PFS ein neues Modell der betrieblichen Altersversorgung über SOKA Bau eröffnet. Die Tarifverträge der STRABAG PFS werden für alle Beschäftigten bei PFS gleichermaßen anwendbar.
Besitzstände gesichert
Ein gesonderter Tarifvertrag stellt Einführungsregelungen zu den neuen Tarifverträgen bereit und sichert materielle Besitzstände aus Altverträgen dauerhaft ab. Die Tarifwerksreform umfasst eine weitreichende Überarbeitung des Manteltarifvertrags der STRABAG PFS. Die Regelungen des bisherigen Entgeltrahmentarifvertrags wurden überarbeitet und in den Manteltarifvertrag übernommen. Zukünftig sind die Tätigkeitsmerkmale durchlässiger und die Richtbeispiele stärker an der Organisationslogik im STRABAG-Konzern orientiert. Die grundsätzliche Struktur des Entgeltsystems wurde erhalten, erreicht werden konnte eine konsequente Gleichstellung von beruflich, fachlicher Qualifikation und akademischen Ausbildung.
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