Die Bundesnetzagentur will die Nutzungsrechte für Mobilfunknetze verlängern. Für den Staat ein schlechtes Geschäft, die Frequenzauktion im Jahr 2019 hatte rund 6,6 Milliarden Euro eingebracht.
Die Bundesnetzagentur will die Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen, die Ende 2025 auslaufen, zunächst verlängern. Am 13. September wurden die Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt. Dies bedeutet, dass die Mobilfunkbetreiber Stellungnahmen zu den vorgesehenen Rahmenbedingungen abgeben können. Vorgeschlagen ist eine Verlängerung von fünf Jahren.
Die endgültige Entscheidung, ob die Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen verlängert werden, soll Anfang 2024 fallen. Diese Frequenzen sollen dann zusammen mit Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Bundesnetzagentur im Jahr 2028 entscheiden.
Die Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) hatten – ebenso wie ver.di – gefordert, die Frequenznutzung nicht in einer erneuten Versteigerung zu vergeben. ver.di hat bei der Forderung zu einer Verlängerung der Lizenzen immer damit argumentiert, auf teure Auktionen zugunsten verstärkter Investitionen im Netzausbau zu verzichten. Die Bundesnetzagentur will nun die Verlängerung der Nutzungsrechte mit der Pflicht verknüpfen, die Netzabdeckung im ländlichen Raum signifikant zu verbessern. PM/sil
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