Das Ergebnis aus der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (ÖD) vom 22. April 2023 wird zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamt:innen und auf die Versorgungsempfänger:innen übertragen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den beamtenpolitischen Spitzenorganisationen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beteiligung vorgelegt. Gleichzeitig hat es angekündigt, diesen noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen lassen zu wollen, zunächst am 12. Juli 2023 im Bundeskabinett.
Von Anita Schätzle
ver.di und der DGB begrüßen, dass die Übertragung in dem von ihnen geforderten Umfang erfolgen wird, ebenso den politischen Willen zur zügigen parlamentarischen Beschlussfassung. Bereits während der laufenden Tarifverhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Tarifergebnis auf die Beamt:innen übertragen zu wollen. Sie hat Wort gehalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge für die Jahre 2023 und 2024 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
Danach steigt das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen (BesGrn) ab 1. März 2024 um monatlich mindestens 340 Euro. Nur in der Erfahrungsstufe 1 der BesGr A 3 sind es 337 Euro. Außerdem wird der einmalige Inflationsausgleich, wie im Tarifvertrag vereinbart, übertragen.
Inflationsausgleich
Das Tarifergebnis über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) wird auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen. Somit erhalten alle Empfänger:innen von Dienstbezügen 1240 Euro für den Monat Juni 2023 als einmalige, steuerfreie Sonderzahlung (§ 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz). Zudem wird für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt. Die Versorgungsempfänger:innen erhalten die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit ihres individuell erreichten Ruhegehalts- und Anteilssatzes des Witwengeldes. Empfänger:innen von Anwärterbezügen erhalten 620 Euro für den Monat Juni 2023 und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 110 Euro.
Einkommenssteigerung
Zum 1. März 2024 wird im ersten Schritt das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen zunächst um 200 Euro erhöht. Dieser Sockelbetrag wird für die unteren Einkommen als soziale Komponente gezahlt, da sie von einer prozentualen Erhöhung weniger profitieren. Dann wird im zweiten Schritt die Besoldung und die Versorgung linear um 5,3 Prozent erhöht. Für die unteren und mittleren BesGrn wird dadurch eine deutliche Entlastung erreicht. Um jeweils 11,3 Prozent erhöht werden die Amtszulagen und der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die BesGrn A 3 bis A 5. Auf Beamtenanwärter:innen werden die Regelungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant:innen übertragen.
ver.di und der DGB kritisieren, dass die lineare Erhöhung erneut gemäß § 14a Bundesbesoldungsgesetz um 0,2 Prozentpunkte gekürzt wird. Die dadurch eingesparten Mittel werden der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt, das sind im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 54 Millionen Euro. ver.di und DGB fordern, dass die Kürzung dieses Mal unterbleibt, denn sie sei in Zeiten hoher Inflation schlicht sozial unzumutbar, vor allem, weil das gesetzliche Ziel schon lange erreicht sei.
In Arbeit
Die zeit- und systemgerechte Übertragung des ÖD-Tarifabschlusses auf Bundesbesoldung und -versorgung erfordert ein Bundesgesetz. Das ist mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) erfolgt, was ver.di und der DGB sehr begrüßen. Der Gesetzentwurf wird nun parallel zum Beteiligungsverfahren mit den anderen beteiligten Ressorts abgestimmt, ehe er im Kabinett und danach im Parlament beraten und beschlossen werden kann.
Einsatz mit Erfolg
ver.di und der DGB haben sich seit Wochen intensiv für eine rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des ÖD-Tarifabschlusses Bund/VKA auf die Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen eingesetzt. Mit Erfolg, es gibt endlich positive Signale. ver.di und der DGB appellieren an alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten, sich weiterhin aktiv, gemeinsam und sichtbar mit ver.di zu engagieren und zudem ver.di mit ihrer Mitgliedschaft noch stärker zu machen. Gemeinsames Engagement bringt Erfolg.