Die Deutsche Telekom wählt dieses Jahr gleich in elf Gesellschaften ihre Arbeitnehmervertreter:innen. Alle fünf Jahre laufen die Amtszeiten von Aufsichtsratsmitgliedern aus. Dann muss neu gewählt werden. Das ist aufwändig und kostet viele Ressourcen. Aber Aufsichtsratswahlen sind neben den Betriebsratswahlen ein wichtiger Bestandteil der gelebten Demokratie in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
Von Christoph Heil
Es stehen Wahlen im Mutterkonzern Deutsche Telekom AG (DTAG) und in der T-Deutschland GmbH, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Deutschen Telekom Service GmbH, der Deutschen Telekom Außendienst GmbH, der Deutschen Telekom Geschäftskunden GmbH, der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH, der T-Systems International GmbH, der Deutschen Telekom MMS GmbH, der Deutschen Telekom IT GmbH und der Deutschen Telekom Individual Solutions & Products GmbH an.
Drei Wahlgänge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Aufsichtsratswahlen (AR-Wahlen) durchzuführen („Wahlverfahren“). Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal direkte Wahlen vor. Alle Wahlberechtigten wählen betriebliche Kandidat:innen und Vertreter:innen von Gewerkschaften. Normalerweise wird in einem separaten Wahlgang auch ein:e Bewerber:in der leitenden Angestellten gewählt. Genau genommen wählen die Wahlberechtigten drei Mal, nämlich ihre betrieblichen Vertreter:innen, die Gewerkschaftsvertreter:innen und den/die Vertreter:in der leitenden Angestellten.
Vereinfachung durch Delegierte
Außerdem hat der Gesetzgeber für Unternehmen mit mehr als 8000 Beschäftigten (zum Beispiel bei der DT Service und der DT Technik) ein vereinfachtes Wahlverfahren vorgesehen. In großen Unternehmen sollen die Wahlen durch Delegierte erfolgen. Die wahlberechtigten Beschäftigten wählen dann Wahlfrauen und -männer, die dann im Rahmen einer Delegiertenversammlung die Mitglieder des zukünftigen Aufsichtsrats wählen. Damit soll der enorme Aufwand für die Durchführung von AR-Wahlen, gerade in großen Unternehmen vereinfacht werden. Aber wenn eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten dies unterstützt, könnten das auch Unternehmen mit weniger Beschäftigten für sich in Anspruch nehmen. Das wird zum Beispiel bei der DT PVG der Fall sein. Die Beschäftigten der DT PVG haben die Umstellung des Wahlverfahrens beantragt, weil sie durch die großflächige Verteilung der Shops besonders hohen Aufwand für die AR-Wahl hätten.
Delegierte für alle?!
Trotzdem müssen alle auch Delegierte wählen, selbst wenn die Wahlen in dem eigenen Unternehmen an der Urne erfolgt. Das liegt daran, dass die AR-Mitglieder der Deutschen Telekom AG von allen Beschäftigten im deutschen Bereich des Konzerns gewählt werden. Auch hier erfolgen die Wahlen durch Delegierte, die von allen Unternehmen entsendet werden, nachdem sie gewählt wurden. Beispiel Telekom Deutschland: Hier wählen die Wahlberechtigten ihre Mitglieder im Aufsichtsrat voraussichtlich Ende September bis Anfang Oktober. Die Wahlen erfolgen an den Wahlurnen oder auch per Briefwahl. Gleichzeitig werden die Kolleginnen und Kollegen bei der T-Deutschland auch Delegierte wählen, die die Mitglieder für den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG wählen. Die Delegiertenversammlung der Deutschen Telekom AG erfolgt am 7. November 2023. Hier sollen dann gleichzeitig auch die anderen AR-Wahlen erfolgen, die per Delegierte wählen, wie zum Beispiel bei der DT Technik oder der DT Service.