Die Telekom zahlt im März 2023 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, allerdings nur an ihre Tarifbeschäftigten und an beurlaubte Beamt:innen. Die Zahlung an die bei ihr beschäftigten aktiven und zugewiesenen Beamtinnen und Beamte hat die Telekom kategorisch abgelehnt.
VON ANITA SCHÄTZLE
Hohe Inflation und stark gestiegene Preise, insbesondere bei Energie und Lebensmitteln, machen das gewohnte Leben teuer. Davon betroffen sind die Tarifbeschäftigten, aber ebenso die Beamt:innen im Telekom-Konzern. Eine freiwillige Sonder zahlung des Arbeitgebers kann entlasten.
Inflationsausgleichsprämie
Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber:innen seit dem 26. Oktober 2022 bis Ende 2024 als freiwillige Leistung ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Grundlage ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“.
Telekom lehnt ab
ver.di hat die Telekom aufgefordert, unabhängig von der Tarif- und Besoldungsrunde Öffentlicher Dienst (ÖD), ihren aktiven und zugewiesenen Beamt:innen eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Die Telekom verweist jedoch auf die laufende Tarifrunde ÖD für Bund und Kommunen. Sollte das Tarifergebnis ein Energiegeld enthalten, ist grundsätzlich von einer Übertragung auf die Bundesbeamt:innen per Gesetz auszugehen. Doch abhängig vom Betrag eines solchen Energiegeldes kann letztlich eine Differenz zu dem von der Telekom an ihre Tarifbeschäftigten und beurlaubten Beamt:innen gezahlten Energiegeld entstehen. ver.di fordert die Telekom auf, in diesem Fall eine gegebenenfalls entstehende Differenz auszugleichen.