Telekom-Geschäftskundenbereich

Seit 2023 unter einem einheitlichen Dach

15.02.2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es nur noch eine Gesellschaft für den Geschäftskundenbereich der Telekom: Die gesamte DT BS (Business Solutions) ist in die DT GKV (Geschäftskundenvertrieb) übergegangen. Im Februar 2022 waren die beiden Gesellschaften bereits arbeitgeberseitig zu einem Gemeinschaftsbetrieb mit gemeinsamen Betriebsräten zusammengefasst worden. Zum 1. Januar 2023 sind außerdem 1300 Beschäftigte aus dem Geschäftskundenbereich der TDG (Telekom Deutschland GmbH) in die DT GKV gewechselt. Passend zur neuen Aufstellung hat die Gesellschaft einen neuen Namen bekommen: Deutsche Telekom Geschäftskunden (DT GK) GmbH.

Die Prozesse wurden von Anfang an ­tarifpolitisch von ver.di begleitet. Mit Harmonisierungstarifverträgen konnten gute Konditionen und ein Rationalisierungsschutz bis Ende 2024 abgesichert werden. Dabei musste ver.di in fast zwei Verhandlungsjahren harte Kämpfe ausfechten, um arbeitgeberseitig gewünschte Verschlechterungen abzu­wenden.

Einheitliches Entgeltsystem

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine einheitliche Entgelttabelle für die DT GK, die für viele Beschäftigte eine Verbesserung darstellt – und ver.di hat durchgesetzt, dass sich niemand verschlechtert. Alle Beschäftigten werden ohne Änderung der Eingruppierung mit ihrem bisherigen Entgelt in die neue Tarifsystematik und die neue Entgelttabelle überführt. Die Einstellungsbedingungen für Nachwuchskräfte wurden deutlich verbessert. Ab 2023 steigen sie gleich in die gültige Entgeltsystematik ein. Die variablen Gehaltsbestandteile für Vertriebsfunktionen liegen einheitlich bei 25 Prozent für die Entgeltgruppen 5 bis 7 und 30 Prozent für die Entgeltgruppen 8 bis 10. Fünfzig Prozent des variablen Anteils werden monatlich im Voraus ausgezahlt.

Einheitliche Arbeitszeiten

Für so gut wie alle Beschäftigten gilt (maximal) die 38-Stunden-Woche. Diejenigen, die eine kürzere Wochenarbeitszeit hatten, bleiben dabei. Diejenigen, die eine längere Wochenarbeitszeit hatten, behalten ihr Gehalt, müssen dafür aber nur noch 38 Stunden arbeiten.
Der 24. Dezember und der 31. Dezember gelten für alle Beschäftigten als betriebliche Feiertage, für die kein Urlaub genommen werden muss. RED

https://kurzelinks.de/9jhg