Heizen, Tanken, Strom, Lebensmittel – seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kannten die Preise nur einen Weg: nach oben! Und selbst dann, wenn die Einkaufspreise für die Konzerne wieder sinken, kommt dies bei den Verbraucher:innen nicht an.
Aktuelles Beispiel: Die Gaspreise sind an der Börse wieder gefallen. Doch für die Kund:innen ändert sich meist nichts. Wer einen bestehenden teuren Vertrag hat, kann nicht so einfach wechseln. Und der Einkaufspreis der Anbieter ist nicht der Preis, den die Verbraucher:innen zahlen. Einige Anbieter sollen sogar die Preise noch einmal erhöht haben, obwohl die eigenen Kosten wieder sinken.
Noch bis Ende April 2024 werden die Verbraucher:innen vom Staat mit der Strom- und Gaspreisbremse entlastet. Bei einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30 000 Kilowattstunden wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres. Ein Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss zum vertraglich festgelegten Preis bezahlt werden. Ähnlich wird beim Gaspreis und der Fernwärme vorgegangen. Für achtzig Prozent des Gasverbrauchs müssen zwölf Cent und bei Fernwärme 9,6 Cent pro kWh gezahlt werden. Wer mehr verbraucht, zahlt für die Differenz den vertraglich festgelegten Preis.
Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 Prozent gegenüber 2021 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate damit deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren. So hatte sie im Jahr 2021 noch bei + 3,1 Prozent gelegen. Im Dezember 2022 lag die Inflationsrate − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – bei + 8,6 Prozent. RED