Beamt:innen

Engagierter Ruhestand – auch in 2023

15.02.2023

Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG können schon seit vielen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres abschlagsfrei in den Engagierten Ruhestand (ER) gehen. Diese Möglichkeit gibt es auch in 2023 wieder.

Von Anita Schätzle

Der Konzernvorstand verbindet mit der Programmfreigabe 2023 zum ER für mehr als 1000 Beamt:innen im Konzern Deutsche Telekom bestimmte Voraussetzungen. Der/die Beamte:in muss in einem Bereich mit Personalüberhang beschäftigt sein und gleichzeitig zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung mindestens 55 Jahre alt sein.

Die Antragstellung für vor dem 1. Juli 1968 geborene Beamt:innen zum Ablauf des 31. Januar, 28. Februar, 31. März, 30. April, 31. Mai oder 30. Juni 2023 war bis 23. September 2022 möglich. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 1968 geborene Beamt:innen können den ER zum Ablauf des Monats beantragen, in dem sie ihren 55. Geburtstag feiern (im Dezember zum Ablauf 30. Dezember 2023). Das Zeit­fenster für die Antragstellung dieser Gruppe wird erst zu einem späteren Zeitpunkt (13. Februar 2023 bis 10. März 2023) eröffnet.

Bedingung dafür ist nach wie vor der Nachweis eines sozialen Engagements. Neben einem ehrenamt­lichen Einsatz von mindestens 1000 Stunden innerhalb von drei Jahren nach der Zur­ruhesetzung, kann ebenso ein zwölfmona­tiger Bundesfreiwilligendienst (BFD) abgeleistet werden. Der BFD kann in Voll- oder Teilzeittätigkeit geleistet werden. So bietet das ErholungsWerk Post Postbank Telekom e. V. Interessierten jeweils vom 1. Oktober bis 30. September des folgenden Jahres BFD-Stellen in Vollzeit in den schönsten Ferienregionen Deutschlands an, unter anderem mit ­Taschengeld, Verpflegungszuschuss und kostenloser Unterkunft.

Vorher gut informieren

Im Vorfeld einer Entscheidung zum ER-Antrag empfiehlt es sich, mögliche ­Organisationen und Institutionen anzufragen und sich gegebenenfalls auch bei ver.di vorab zu informieren. Dies auch eventuell mit Blick auf die Hinterbliebenenversorgung. Sie orientiert sich am abschlagsfreien Ruhegehalt des/der Verstorbenen, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt und nachgewiesen sind. Ist der Nachweis nicht möglich, wird nach Ablauf der drei Jahre nach Zurruhesetzung die Hinterbliebenenversorgung neu festgesetzt. Das der Hinterbliebenenversorgung zu Grunde liegende Ruhegehalt wird dann um den gesetzlichen Versorgungsabschlag wegen vorzeitiger Zur­ruhesetzung vor dem 65. Lebensjahr (max.10,8 Prozent) vermindert.

ver.di wird sich intensiv weiterhin dafür einsetzen, dass die verbeamteten Beschäftigten im Konzern Deutsche Telekom auch künftig eine Perspektive für die Inanspruchnahme des sozialpolitischen Instruments des ER haben werden. Die gesetzliche Regelung des ER ist derzeit bis Ende 2024 befristet, festgelegt mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BGBL Nr. 59 vom 9. Dezember 2020), in Artikel 4. ver.di wird sich außerdem rechtzeitig und zu jeder Gelegenheit im politischen Raum für eine Verlängerung der gesetzlichen Regelung einsetzen.