Recht

Was sich 2023 ändert

08.05.2023

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 von 924 Euro auf 1200 Euro je Kalenderjahr angehoben. Der Ausbildungsfrei­betrag wird nur für Jugendliche gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und nicht mehr zu Hause wohnen.

Homeofficepauschale

Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1000 Euro statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 200 statt 120 Home­office-Tage begünstigt.

Kindergeld

Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Der Kinderzuschlag unterstützt Allein­erziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich an­gehoben.

Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten vor der Regelaltersgrenze wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Der mindestens anrechnungsfrei zulässige Hinzuverdienst neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird von bisher 6300 Euro zum 1. Januar 2023 auf 17 823,75 Euro angehoben. Aber Achtung: Es gilt weiterhin die Begrenzung, dass regelmäßig nur weniger als drei Stunden pro Tag gearbeitet werden darf, sonst könnte die Rente entfallen. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird der mindestens zulässige Hinzuverdienst auf 35 647,50 Euro angehoben. Bei den Knappschaftsausgleichsleistungen gilt ab Januar eine Hinzuverdienstgrenze von 17 823,75 Euro. Ab Januar 2023 zählen hier auch Einnahmen aus kommunalen Ehrenämtern und Ehrenämtern der sozialen Selbstverwaltung zum Hinzuverdienst. Die bisherige Ausnahmeregelung endete nun endgültig mit dem 31. Dezember 2022.
Quelle: DGB

https://www.dgb.de/-/bTq